08.01.2021

Bedarfsgerechte Betreuung vom 11.01.2021 bis 31.01.2021

Beim Treffen zur Corona-Lage haben Bund und Länder am 05.01.2021 eine Verlängerung der bestehenden Einschränkungen und neue Verschärfungen beschlossen. Demnach bleiben Schulen und Kitas im Saarland vom 11. 01.2021 bis voraussichtlich 31. 01. 2021 im Lockdown.
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Die Kindertagesstätten bieten in diesem Zeitraum keine reguläre Betreuung an; stattdessen findet nur eine bedarfsgerechte Betreuung statt: Jede Familie, die dringend eine Betreuung für ihr Kind/ihre Kinder braucht, kann das Kind/die Kinder in die Kita bringen.

Zur Eindämmung der Pandemie sind alle Familien dazu aufgefordert, möglichst wenige Kontakte zu pflegen. Dazu gehören auch die Kontakte in Kita und Schule.

Für Eltern, die die Betreuung im Zeitraum außerhalb der Kita vom 11. Januar 2021 bis voraussichtlich 31. Januar 2021 nicht organisieren können, bieten wir eine Notbetreuung im Rahmen der derzeit geltenden Öffnungszeiten an. Einen entsprechenden Bedarf melden Sie bitte bis 15.01.2021 in der Einrichtung an.

Davon ausgenommen sind die bereits vereinbarten Schließtage.

Das Saarland beabsichtigt, die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 zu zwei Dritteln zu übernehmen. Wie die Rückerstattung der bereits geleisteten Beiträge an die Eltern erfolgen soll, wird das zuständige Ministerium noch mit den Kita-Trägerinnen vereinbaren. Wir werden Sie dazu unterrichten, sobald uns die Informationen gesichert vorliegen. Mit folgendem Link können Sie sich über den Beschluss des Landes zur Beitragserstattung informieren. Beitragserstattung

Das Elternanschreiben des Minsteriums für Bildung und Kultur und des Minsteriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie finden Sie hier.

Caritas Kindertagesstätte Thomas Morus Gaußstraße 3, D-66123 Saarbrücken