Staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung, als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin und Kinderpfleger
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in Familien und sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, in der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern tätig zu sein.
Die Ausbildung dauert vier Jahre und ist gliedert in
- ein einjähriges Vorpraktikum
- eine fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren mit eingeschlossenen Praxisanteilen und
- eine anschließende einjährige fachpraktische Ausbildung in geeigneten Praxiseinrichtungen
Am Ende des fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts wird die erste Teilprüfung, am Ende des fachpraktischen Ausbildungsabschnitts die zweite Teilprüfung abgelegt. Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung sind eng aufeinander bezogen.
Manche Akademien für Erzieherinnen und Erzieher/Fachschulen für Sozialpädagogik bieten die Ausbildung auch in weiteren Formen, zum Beispiel als Umschulung, an.
Die Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher kann, wenn Aufnahme- und Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind, auch als praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PIA) absolviert werden. Die praxisintegrierte dualisierte Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung umfasst drei Tage pro Woche fachtheoretische Ausbildung an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher/Fachschule für Sozialpädagogik und zwei Tage pro Woche fachpraktische Ausbildung in der Praxiseinrichtung.
Die Aufnahme- und Einstellungsvoraussetzungen sind in der „Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher/Fachschulen für Sozialpädagogik“ unter § 5 beschrieben.
Manche Akademien für Erzieherinnen und Erzieher/Fachschulen für Sozialpädagogik bieten die Ausbildung auch in weiteren Formen, zum Beispiel als Umschulung, an.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist gegliedert in
- eine fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren mit eingeschlossenen Praxisanteilen
- eine anschließende einjährige fachpraktische Ausbildung in geeigneten Praxiseinrichtungen
Manche Akademien für Erzieherinnen und Erzieher/Fachschulen für Sozialpädagogik bieten die Ausbildung auch in weiteren Formen, zum Beispiel als Umschulung an.